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   Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1984 - 36/83   

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https://dejure.org/1984,14443
Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1984 - 36/83 (https://dejure.org/1984,14443)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.03.1984 - 36/83 (https://dejure.org/1984,14443)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. März 1984 - 36/83 (https://dejure.org/1984,14443)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Mabanaft GmbH gegen Hauptzollamt Emmerich.

    Kohle - Differenzzölle

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 05.05.1982 - 15/81

    Schul

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1984 - 36/83
    So wurde, wie ich es sehe, in der Rechtssache 15/81 (Gaston Schul, Slg. 1982, 1409) und in der Rechtssache 292/82 (Merck, Urteil vom 17.11.1983; siehe auch die Schlußanträge des Generalanwalts in derselben Rechtssache vom 6.10.1983, Slg. 1983, 3796, wo solch eine Vorgehensweise als zulässig angesehen wurde) verfahren.

    Der EGKS-Vertrag bezieht sich nicht auf "im wesentlichen den gesamten Handel" zwischen den zugehörigen Gebieten, und er begründet eine "Gemeinschaft, die auf einem Gemeinsamen Markt beruht, gemeinsame Ziele verfolgt und gemeinsame Organe hat" (ich verweise auf die Rechtssache 15/81 Gaston Schul, Slg. 1982, 1409, 1431, zum Begriff Gemeinsamer Markt im EWG-Vertrag).

  • EuGH, 25.02.1969 - 23/68

    Klomp / Inspectie der belastingen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1984 - 36/83
    In der Rechtssache 23/68 (Klomp/Inspektie Der Belastingen, Randnummer 3 bis 5 der Entscheidungsgründe des Urteils, Slg. 1969, 43, 50) hat der Gerichtshof entschieden, daß das Vorabentscheidungsverfahren "eine Vorabentscheidung lediglich über die Gültigkeit von Beschlüssen einiger Gemeinschaftsorgane, nicht aber über die Auslegung des Vertrages vorsieht; der Gerichtshof fand aber in jenem Fall ejne andere Grundlage für seine Entscheidungsbefugnis.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1989 - 221/88

    Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl gegen Acciaierie e Ferriere Busseni

    Nachdem der Gerichtshof die Artikel 173 und 177 EWG-Vertrag im Einklang mit den Artikeln 38 und 41 EGKS-Vertrag ausgelegt hat, kann er meines Erachtens erst recht seine 8 - Siehe auch die Schlußanträge des Generalanwalts Sir Gordon Slynn vom 27. März 1984 in der Rechtssache 36/83, Mabanaft/HZA Emmerich, Slg. 1984, 2528, 2530: "Es ist wohl klar, daß bei der Frage nach der Gültigkeit eines Rechtsakts die erste fast unvermeidliche Aufgabe in der Untersuchung besteht, welcher Art der streitige Rechtsakt ist.
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